Fehlgeburt.

Ein Thema über das viele nicht Bescheid wissen und Betroffene kaum sprechen. 10-30% aller Schwangerschaften enden bereits in den ersten 12 Schwangerschaftswochen. Bei der Hälfte der Fehlgeburten (Abort) geht man von kindlichen Ursachen für die Fehlgeburt aus. Meist ist das Kind durch Fehlentwicklungen oder genetische Störungen nicht überlebensfähig. Die Natur schützt sich so selbst. Andere Ursachen können auch Fehlbildungen der Gebärmutter, Infektionen oder psychische Traumen beim Mami sein.

Egal in welcher Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt geschieht, ist es ein grosser Verlust für die werdenden Eltern der bewältigt werden muss. Meist beginnt bereits mit dem positiven Schwangerschaftstest die Planung und Wünsche für die Zukunft als Familie. Mit einer Fehlgeburt wird dies auf einmal zerstört. Oft kommen Schuldgefühle beim werdenden Mami dazu und das Gefühl des Versagens. “Warum kann ich kein Kind bekommen?”, “Stimmt mit mir und meinem Körper etwas nicht?”, “Wird beim nächsten mal alles gut gehen?” oder “Habe ich etwas falsch gemacht?”. Zur Schuld-Frage ist zu sagen, dass das normale weiter arbeiten, Sport treiben oder auch das trinken eines Glas Weins vor dem Wissen der Schwangerschaft keine Fehlgeburt verursacht. Es sind wie bereits im ersten Abschnitt erwähnt meist die kindlichen Faktoren.
Wichtig ist es daher, darüber zu sprechen, den Verlust zu bewältigen und nicht die Schuld bei sich zu suchen. Manchmal reichen Gespräche mit dem Partner, engen Familienangehörigen und Freunden. Es gibt aber auch Situationen in denen externe Unterstützung sinnvoll und wichtig ist um den Verlust aufzuarbeiten. In der Schweiz gibt es verschieden Hilfsangebote. Bei uns in der Ostschweiz sind es vor allem folgende Fachstellen: kindsverlust.ch, schwanger.li und die Beratungsstellen für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität.
Diese Stellen beraten kompetent bei jeglichen Fragen rund um eine Fehlgeburt. Auch auf den Webseiten findet man bereits viele weitere Informationen.

Da eine Fehlgeburt vor der vollendeten 23. SSW (22 0/7 SSW) und unter einem Gewicht von 500g nicht meldepflichtig ist, ist auch keine “normale” Beerdigung möglich. Je nach Wohnort gibt es jedoch die Möglichkeit, dass auch unsere “Sternenkinder” an einem schönen Ort ruhen können. Besprecht dies mit eurem Gynäkologen/-in oder euerer Hebamme.
Für viele Paare ist auch der fehlende Eintrag im Familienbüchlein nicht korrekt, da auch das Sternenkind zu ihnen und ihrer Familiengeschichte gehört. Durch das Formular “Meldung einer Fehlgeburt und Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung” kann beim Zivilstandesamt die Fehlgeburt gemeldet werden.

Nehmt euch Zeit zum verarbeiten eines Verlusts und holt euch Hilfe wenn ihr diese braucht. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um rechtliche, psychische oder anderweitige Unterstützung handelt.
Wir wünschen allen Betroffen viel Kraft, Geduld und die Erfüllung eures Kinderwunsches.

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