Vaterschaftsurlaub.

Bei den Schwangerschaftskontrollen am Termin, ist es immer wieder ein Thema, dass der werdende Papa jetzt eine Woche Ferien hat und der Nachwuchs sich noch nicht auf den Weg gemacht hat. Da eine Geburt nicht planbar ist, ist es schwierig die Ferien im Vorhinein zum richtigen Zeitpunkt zu nehmen. Am einfachsten ist es, wenn man mit dem Arbeitgeber besprechen kann, dass die Urlaubstage kurzfristig bezogen werden dürfen, wenn das Baby da ist. Ansonsten kann es passieren, dass der Papa wieder zur Arbeit muss und das Kind noch nicht einmal auf der Welt ist.

Dann solltet ihr berücksichtigen, dass es sinnvoll ist, die Ferien erst zu nehmen, wenn eure Frau mit dem Baby aus der Klinik austritt. So könnt ihr die ganzen Ferientage, gemeinsam zu Hause verbringen und euch als junge Familie einleben und euch kennenlernen. Dazu kommt, dass der Klinikaufenthalt heutzutage sehr kurz ist und das Mami auf Unterstützung im Wochenbett angewiesen ist. Und wer kann dies besser als der Papa?

In der Schweiz ist das Thema Ferien nach einer Geburt ein eher schwieriges Thema. Es besteht nämlich kein, im Bundesrecht geregelter Anspruch, auf einen Vaterschaftsurlaub. Der werdende Papa kann nur im Rahmen der üblichen Ferientage, Anspruch auf einen Urlaub machen. Meist gibt es vom Arbeitgeber, noch ein bis zwei zusätzliche bezahlte Urlaubstage.

Seit ein paar Jahren kommt es immer wieder zu Diskussionen und Vorschlägen zum Thema Vaterschaftsurlaub. Am 27. September 2020 kann die Schweizer Stimmbevölkerung, nun endlich über einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub abstimmen.

Somit bleibt nur noch zu sagen, besprecht euren Wunsch bezüglich des Urlaubs frühzeitig mit einander und klärt dann mit dem Arbeitgeber ab, was möglich ist. Und vergesst nicht, am 27. September 2020 für den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zu stimmen! Alle weiteren Informationen dazu findet ihr unter: https://www.vaterschaftsurlaub.ch/

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