Krankenkasse für das Baby.

Heute gibt es zum #männermontag ein etwas trockenes Thema. Doch auch diese gehören beim Kinderkriegen dazu.

Vor der Geburt beschäftig man sich mit so vielen Dingen und hat einiges zu erledigen. Etwas was dabei nicht untergehen sollte, ist das abschliessen der Grundversicherung bei einer Krankenkasse. Man hat freie Wahl zwischen all den Krankenkassen und das Baby muss auch nicht am gleichen Ort versichert sein wie die Eltern.

Es ist in der Schweiz auch möglich die Krankenversicherung erst nach der Geburt abzuschliessen. Dies muss jedoch spätestens 3 Monate nach der Geburt erfolgt sein. Ist dies nicht der Fall, beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem Beitrittsdatum. Somit sind alle bisher entstandenen Kosten, nicht gedeckt.

Für uns Hebammen, sind oft auch Zusatzversicherungen wichtig. Egal ob bei der Frau oder beim Baby. Durch gewisse Zusatzversicherungen sind auch alternativmedizinische Methoden teilweise, oder ganz gedeckt. Jedoch können Krankenkassen Personen ablehnen, die eine Zusatzversicherung wünschen. Dies geschieht oft bei Vorerkrankungen. Deshalb ist es sinnvoll, dass man beim Wunsch nach einer Zusatzversicherung für das Baby, diese vor der Geburt abschliesst. Zu diesem Zeitpunkt nimmt die Krankenkasse das Kind an. Gibt es nach der Geburt nämlich Probleme oder Krankheiten die beim Kind festgestellt wurden, kann die Krankenkasse das Kind für die Zusatzversicherung ablehnen.

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