Schwangerenvorsorge.

Du hältst einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand. Du bist schwanger! Welcher Ablauf jetzt folgt, ist für dich ganz klar, oder? Du rufst deine Gynäkologin an und vereinbarst einen Termin um deine Verdacht zu bestätigen und die nächsten Kontrollen abzumachen. Wen solltest du sonst darüber informieren um die Schwangerschaft kontrollieren zu lassen? Die Hebamme?! Aber die kommt doch erst bei der Geburt des Kindes zum Einsatz und vielleicht noch danach im Wochenbett, oder nicht!?

Für uns ist es völlig normal, dass wir die Schwangerschaftskontrollen bei unserer Gynäkologin durchführen lassen. In vielen Ländern z.B Schweden oder Finnland, ist es aber so, dass vor der 12. SSW gar keine Untersuchungen durchgeführt werden und die Hebamme die ganze Schwangerschaftsbetreuung übernimmt. Die Hebamme führen dort auch die Ultraschalluntersuchungen durch.
Welche Möglichkeiten gibt es aber bei uns?

In der Schweiz hast du die Möglichkeit deine Schwangerschaftskontrollen aufzuteilen. Du kannst für die Ultraschalluntersuchungen, in der 12-14.SSW und in der 20.- 23. SSW zu deiner Gynäkologin gehen und die restlichen Untersuchungen in deiner Hebammenpraxis oder von deiner Hebamme bei dir zu Hause durchführen lassen. Denn von der Krankenkasse werden grundsätzlich nur 2 Ultraschalluntersuchungen bezahlt und die restlichen Untersuchungen können, bei einer risikofreien Schwangerschaft, durch die Hebamme durchgeführt werden. Stellt die Hebamme in der Kontrolle eine Abweichung der Norm fest, wird sie dich natürlich deiner Gynäkologin überweisen und diese entscheidet dann mit dir, wo die nächsten Kontrollen durchgeführt werden. Die wohlwollende Zusammenarbeit und Transparenz zwischen allen Parteien sind äusserst wichtig bei diesem Modell der Schwangerenvorsorge. Denn am Ende können alle nur profitieren. Die meist schon sehr überlasteten Arztpraxen werden entlastet und die Schwangeren haben bei einer Hebammenuntersuchung die Möglichkeit mehr Fragen zu stellen, da die Hebamme meist mehr Zeit hat. Zudem ist es doch wunderbar die Hebamme, die einem vielleicht bei der Geburt oder danach im Wochenbett betreut schon in der Schwangerschaft kennen zu lernen.

Wie könnte das Ganze also aussehen:

  • 12.-14. SSW: Gynäkologin | Blutentnahme und Ultraschall
  • 16.-18. SSW: Hebamme | Gespräch und körperliche Untersuchung sowie alternative Dienstleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden (Tape, Akkupunktur, Phytotherapie, usw.)
  • 22.-23. SSW: Gynäkologin | Ultraschall und Gespräch
  • 26.-28. SSW: Hebamme | Blutentnahme, körperliche Untersuchung, Gespräch und alternative Dienstleistung
  • 32.-34. SSW: Hebamme/Gynäkologin | Körperliche Untersuchung, Gespräch und Geburtsvorbereitung, evtl. Ultraschall, evtl. Blutentnahme, alternative Dienstleistung
  • 36.-37. SSW: Hebamme | körperliche Untersuchung, Abstrich, Gespräch, alternative Dienstleistung

Manche Frauen entscheiden sich auch bewusst gegen eine oder beide Ultraschalluntersuchungen und möchten die Kontrollen nur durch die Hebamme. Andere wiederum brauchen die Sicherheit der Arztpraxis und möchten ihre Kontrollen dort durchführen lassen. Natürlich gibt es auch Schwangerschaften die engmaschiger kontrolliert werden müssen. Aber auch bei Risikoschwangeren ist eine Mitbetreuung der Hebamme nicht ausgeschlossen.

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